Recht & Qualität

Barrierefreie Website und BFSG: was 2026 gilt, ehrlich erklärt

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, wo die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift und was eine barrierefreie Website wirklich heißt, sachlich und ohne Panikmache.

Von Fabian Fischer, Inhaber · aktualisiert am 24. Juli 2026

Rund um das BFSG kursiert viel Halbwissen, von „betrifft mich sowieso nicht" bis „jetzt drohen sofort hohe Strafen". Beides ist zu grob. Diese Seite ordnet nüchtern ein, was das Gesetz sagt, wen es betrifft und was eine barrierefreie Website technisch bedeutet. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung, und wo es auf den Einzelfall ankommt, sagen wir das offen.

Was das BFSG ist und seit wann es gilt

BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025, ohne allgemeine Übergangsfrist für neu bereitgestellte Angebote. Verpflichtet werden damit Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, also im Kern der Bereich zwischen Firma und Endkunde. Rein geschäftliche Angebote zwischen Unternehmen (B2B) sind nicht gemeint. Das Ziel ist, dass auch Menschen mit Behinderung digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können, vom Online-Shop bis zum Buchungsformular.

Betrifft mich das? Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Muss meine Firmenwebsite barrierefrei sein? Die ehrliche Antwort lautet: kommt darauf an, und im Zweifel sollten Sie es rechtlich prüfen lassen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft Websites, über die Verbraucher Leistungen oder Produkte beziehen. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz gibt es eine Ausnahme, aber nur für Dienstleistungen. Sobald Sie ein Kontaktformular, eine Buchung oder eine Bestellmöglichkeit anbieten, kann die Seite als digitale Dienstleistung gelten und die Ausnahme wackeln. Das ist juristisch nicht abschließend geklärt, weshalb wir hier weder pauschal Entwarnung geben noch Panik verbreiten. Wer sichergehen will, lässt den eigenen Fall von einer Fachperson einordnen, statt sich auf eine Faustregel aus dem Internet zu verlassen. Diese Seite gibt Ihnen die Kriterien an die Hand, damit Sie die Frage überhaupt einschätzen können, ersetzt die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine Fachperson aber ausdrücklich nicht.

Wichtig ist die Doppelbedingung: Die Ausnahme greift nur, wenn beide Grenzen gelten, also unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro. Und sie gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte an Verbraucher verkauft, ist unabhängig von der Größe betroffen. Ein Handwerksbetrieb mit reiner Info-Website steht anders da als derselbe Betrieb mit Online-Terminbuchung. Weil die Grenze zwischen „nur Information" und „digitale Dienstleistung" im Detail strittig ist, bleibt der Rat derselbe: im Zweifel prüfen lassen.

Was „barrierefrei" technisch heißt: die WCAG

Hinter dem Wort steckt ein konkreter, prüfbarer Standard. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Websites, gestaffelt in die Stufen A, AA und AAA. AA ist die übliche Zielstufe und die, auf die sich die Praxis bezieht. Rechtlich stützt sich das BFSG über die europäische Norm EN 301 549 auf WCAG 2.1 AA. Wir bauen nach dem neueren WCAG 2.2 AA, das die Kriterien der Vorversion vollständig enthält und um einige ergänzt. Wer nach 2.2 baut, erfüllt die 2.1-Anforderungen also mit.

Was das im Alltag der Seite bedeutet

Barrierefreiheit klingt abstrakt, besteht aber aus handfesten, meist unsichtbaren Dingen:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte auch bei schwacher Sicht lesbar bleiben.
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, für alle, die keine Maus nutzen können.
  • Sinnvolle Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader beschreiben können, was zu sehen ist.
  • Eine klare Überschriften-Struktur und beschriftete Formularfelder, damit man sich ohne Rätselraten zurechtfindet.

Das Gute daran: Fast alles davon macht eine Seite auch für Menschen ohne Einschränkung besser und hilft nebenbei der Auffindbarkeit, weil eine klar strukturierte Seite auch für Suchmaschinen leichter zu lesen ist. Barrierefreiheit ist damit kein lästiges Extra, sondern gute Bau-Qualität, die man ohnehin will.

Bußgelder und wie ernst die Lage ist

Nach dem Gesetzestext sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich, und Marktüberwachungsbehörden können die Nachbesserung verlangen. In der Praxis war 2026 bislang eher von Verwarnungen und Fristsetzungen die Rede als von sofortigen Höchststrafen, mit steigender Tendenz für die Folgejahre. Belastbare Angaben zu Höhe und Verfahren gehören an Primärquellen wie den Gesetzestext, die IHK oder Aktion Mensch, nicht an eine Zahl aus einem Blog. Diese Seite nennt die Größenordnung zur Einordnung, nicht als Rechtsauskunft.

Unser ehrlicher Beitrag: nach Standard bauen

Damit hier keine Verwirrung entsteht: Wir bieten keine BFSG-Prüfung und kein Konformitätssiegel an, und wir beraten nicht rechtlich. Was wir tun, ist, Websites von Anfang an nach dem WCAG-2.2-AA-Standard zu bauen, weil das ohnehin zu unserer Bau-Qualität gehört. Für viele Betriebe ist das der einfachste Weg zur Barrierefreiheit: nicht eine alte, verbaute Seite mühsam nachrüsten, sondern beim nächsten Neubau gleich richtig anfangen. Dass eine saubere Seite auch der Sichtbarkeit bei Google hilft, ist ein willkommener Nebeneffekt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Statt in Aktionismus zu verfallen oder das Thema zu verdrängen, hilft ein nüchterner Dreischritt:

  • Prüfen Sie ehrlich, ob Ihre Seite Verbrauchern eine Leistung oder ein Produkt anbietet, etwa über Formular, Buchung oder Shop. Das ist die entscheidende Frage für die Betroffenheit.
  • Ordnen Sie sich grob ein: unter zehn Beschäftigte und bis zwei Millionen Euro Umsatz bei reiner Dienstleistung spricht für die Ausnahme, ist aber kein Freibrief.
  • Holen Sie im Zweifel eine rechtliche Einschätzung, bevor Sie viel Geld in eine Nachrüstung stecken oder das Thema vorschnell abhaken.

In vielen Fällen ist der pragmatischste Weg ohnehin, Barrierefreiheit beim nächsten fälligen Neubau gleich mitzunehmen, statt eine alte, verbaute Seite aufwendig nachzubessern. Dann entsteht die Konformität nebenbei, als Teil ordentlicher Bau-Qualität.

Der erste Schritt kostet nichts

Ob Neubau oder nicht, den einfachsten Anfang macht die kostenlose Vorschau: Sie sehen eine neue Startseite, von Grund auf nach WCAG 2.2 AA gebaut, und entscheiden erst danach. Sie schreiben kurz, was Ihr Betrieb macht, der Rest liegt bei uns. Die rechtliche Einordnung Ihres Falls bleibt Sache einer Fachperson, den technisch sauberen Bau übernehmen wir.

Was Betriebe zur Barrierefreiheit fragen.

Gilt das BFSG für mein Unternehmen?

Das Gesetz greift bei Websites, über die Verbraucher Leistungen oder Produkte beziehen (B2C). Kleinstunternehmen sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, Produkthändler nicht. Weil Formulare und Buchungen die Einordnung verschieben können, sollten Sie den Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Was ist die Kleinstunternehmen-Ausnahme?

Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten UND höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Grenzen müssen zusammen gelten, und die Ausnahme betrifft nur Dienstleistungen. Wer Produkte an Verbraucher verkauft, fällt nicht darunter.

Was bedeutet WCAG 2.2 AA?

Die WCAG sind die internationalen Richtlinien für barrierefreie Websites, in Stufen A, AA und AAA. AA ist die übliche Zielstufe. Das Gesetz stützt sich über die Norm EN 301 549 auf WCAG 2.1 AA. Wir bauen nach dem neueren WCAG 2.2 AA, das die älteren Kriterien einschließt.

Was kostet es, eine Website barrierefrei nachzurüsten?

Das hängt stark davon ab, wie die Seite gebaut ist. Bei einer sauber strukturierten Seite sind es überschaubare Anpassungen, bei einer verbauten Vorlage kann es aufwendig werden. Oft ist ein Neubau, der Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, der günstigere Weg.

Welche Bußgelder drohen?

Nach dem Gesetzestext sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. In der Praxis war die Durchsetzung 2026 bislang eher von Verwarnungen und Fristsetzungen geprägt. Konkrete Höhe und Verfahren sollten Sie an Primärquellen wie Gesetzestext oder IHK prüfen, nicht an einer Zahl aus dem Netz.

Seit wann gilt die Pflicht?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, ohne allgemeine Übergangsfrist für neu bereitgestellte Angebote. Wer betroffen ist, hätte also bereits handeln müssen.

Bietet ihr eine BFSG-Prüfung an?

Nein, wir sind keine Rechtsberatung und stellen keine Konformitätszertifikate aus. Was wir tun: Websites von Anfang an nach dem WCAG-2.2-AA-Standard bauen. Die rechtliche Einordnung Ihres Einzelfalls gehört zu einer Fachperson.

Neu bauen und Barrierefreiheit gleich mitnehmen.

Fordern Sie die kostenlose Vorschau an. Sie sehen Ihre neue Startseite, von Anfang an nach dem WCAG-2.2-AA-Standard gebaut. Werktags antworten wir innerhalb von 24 Stunden.

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